Dietmar Gebhard

staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied

Als Hufbeschlag wird das Anpassen und Aufbringen von Hufschutz (Pferde, Maulesel, Esel oder Rinder) nebst den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten (sogenanntes Zurichten des Hufs), bezeichnet. 

Ziel ist es, den Huf vor zu starkem Abrieb zu schützen, wie er bei häufigem Reiten oder Fahren hauptsächlich auf befestigten Wegen und Straßen entsteht. Des Weiteren kann der Hufbeschlag dazu dienen einer fehlerhaften Hufstellung korrigierend entgegenzuwirken, um so einen möglichst flüssigen Bewegungsapparat gewährleisten zu können.

Für den Hufbeschlag können Hufeisen (aus Eisen oder auch Aluminiumlegierungen), Kunststoffbeschlag und Klebeschuhe verwendet werden. Bei Bedarf anschnallbare Hufschuhe müssen ebenfalls angepasst werden, zählen aber nicht zum Hufbeschlag, sondern werden als Hufschutz bezeichnet.

Der Begriff hat in den letzten Jahren bedingt durch neue Techniken und Materialien eine erhebliche Erweiterung erfahren, verbunden mit einer Spezialisierung der Berufsgruppen. Traditionell bezeichnet der Begriff Hufbeschlag nur das Zurichten des Hufs und die Herstellung, Anpassung und Aufnageln von Hufeisen durch den Hufschmied. Hufschmied ist heute eigentlich nicht mehr der richtige Begriff. Der Hufschmied beschlägt heute nicht mehr nur vier Hufe, sondern ein ganzes Pferd. Viele Faktoren (Nutzung des Pferdes, anatomische Besonderheiten, Reitweise, Vorerkrankungen der Gliedmaßen etc.) spielen eine Rolle bei der Auswahl des Beschlags.

Quelle: Wikipedia